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Neueste Kommentare
Uwe am 20:14 Uhr 26.11.2011 :
Super Job! Kann eure Arbeit nur allen weiterempfeh
Germut am 13:33 Uhr 26.11.2011 :
Ich bin zum ersten Mal auf dieser Seite und finde
Faltermeier am 15:31 Uhr 24.11.2011 :
Alle die ich bisher schon gesehen habe, haben mic
Wolfhard am 14:37 Uhr 24.11.2011 :
Jeder kann doch selbst entscheiden, was er von de
Jurk am 19:41 Uhr 27.10.2011 :
Positiv Wow, eure Seite macht richtig was her und
Steuererklärung
Steuererklärungen sind Angaben welche natürliche oder juristische Personen gegenüber dem Finanzamt einmal jährlich offenlegen müssen. Die abgegebenen Informationen dienen als Bemessungsgrundlage für die Errechnung der zahlungspflichtigen Steuer. Die wohl bekanntesten Steuererklärungen welche jährlich auszufüllen sind, sind wohl die Umsatzsteuererklärung, die Einkommensteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung sowie die Lohnsteueranmeldung, die meist unter dem Begriff Arbeitnehmerveranlagung bekannt ist.
Die Umsatzsteuererklärung müssen all jene abgeben, welche zur Steuer optimiert haben.
Dies bedeutet all jene, welche sich die Vorsteuer abziehen und die Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen. Die Basis für die Umsatzsteuererklärung ist im Umsatzsteuergesetz geregelt.
Alle drei anderen Steuererklärungsarten befassen sich mit dem Einkommensteuergesetz und bemessen sich nach den vereinnahmten Umsätzen abzüglich der betrieblichen Ausgaben beziehungsweise den Sonderausgaben gemäß dem Einkommensteuergesetz. Unternehmen wie zum Beispiel eine GmbH ist zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet und erklärt demnach einmal jährlich die erzielten Umsätze abzüglich den betrieblichen Ausgaben.
Einkommensteuererklärungen sind hingegen von natürlichen Personen abzugeben, welche zb. ein Gewerbe angemeldet haben. Diese Personen ermitteln ebenfalls die Umsätze abzüglich den dafür aufgewendeten Kosten und entrichten über die Differenz die entsprechende Steuer ans Finanzamt.
Tip: Nicht nur gewerbetreibende Personen oder Unternehmen können Aufwendungen in den Steuererklärungen absetzen. Natürliche Personen welche in einem Dienstverhältnis stehen, können über das abgelaufene Kalenderjahr eine sogenannte Arbeitnehmerveranlagung durchführen und in diesem Zuge geregelte Sonderausgaben beim Finanzamt einreichen. Unter die anerkannten Sonderausgaben fallen zum Beispiel Kosten für die Errichtung eines Wohnraumes, der Kirchenbeitrag, Zahlungen an Pensionsvorsorgekassen, etc.
Tags: Person, Finanzamt,
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Diskussion zu diesem Beitrag
Die neuesten Beiträge:
Vesna schrieb am 11:40 Uhr 26.2.2011
Mich würde wirklich interessieren, was dahinter steckt.
Ghambir Singh schrieb am 13:23 Uhr 25.2.2011
Die Links hier sind total klasse und hilfreich, vielen Dank dafür und bis bald.
Abdulzaher schrieb am 12:09 Uhr 27.1.2011
4 Hey, finde echt super was ihr hier macht !
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